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55. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die per-
sönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertre-
ter und Erfüllungsgehilfen.
56. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
Höhere Gewalt
57. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische Auseinandersetzungen, Terror-
anschläge, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferan-
ten, Epidemien und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende
Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer
Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem
Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet, es
sei denn, dass er den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Ver-
tragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderli-
chen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen
nach Treu und Glauben anzupassen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
58. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
59. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einem Vertrag oder Ein-
zelvertrag, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des
Partners zu klagen.
60. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
land anzuwenden.